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  • · Fachbeitrag · § 6a UStG

    Kein Vertrauensschutz bei fehlender Gelangensbestätigung

    Bei einem EU-Geschäft erfährt das Vertrauen eines Lieferanten keinen Schutz durch § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG, wenn der Abnehmer im Abholfall keine Gelangensbestätigung übermittelt.

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtige betreibt einen Autohandel. In ihrer für das Streitjahr 2016 übermittelten Umsatzsteuer-Jahreserklärung berücksichtigte sie unter anderem steuerfreie Umsätze aus innergemeinschaftlichen Lieferungen.

     

    Im Rahmen einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung traf der Prüfer Feststellungen zu den von der Steuerpflichtigen als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen behandelten Fahrzeugverkäufen. Dazu zählten auch Lieferungen an solche Abnehmer, deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) lediglich kurze Zeit gültig war und die in ihren Mitgliedsstaaten als sog. Missing Trader klassifiziert waren. Der Prüfer nahm die Ergebnisse der von ihm eingeholten Auskünfte aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) sowie aus der EUCARIS-Datenbank zu seiner BP-Arbeitsakte.