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  • · Fachbeitrag · § 6a UStG

    Gelangensbestätigung/Abnehmerversicherung: Was sind die Unterschiede?

    von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, FIFU ‒ Fachwerk Institut für Umsatzsteuer, Dortmund/Düsseldorf

    Die Gelangensbestätigung ist eine Vollzugsmeldung: die Ware ist bereits im Bestimmungsland angekommen. Die Abnehmerversicherung ist eine Absichtserklärung: der Unterzeichnete sichert ein ‒ noch zukünftiges ‒ Verhalten zu.

     

    Transportfälle vs. Abholfälle

    Für alle EU-Geschäfte benötigen Sie vom Kunden die Gelangensbestätigung. Nur in Abholfällen sollten Sie zusätzlich eine Abnehmerversicherung einfordern. So können Sie Ihren guten Glauben nachweisen, wenn die Gelangensbestätigung ausbleibt oder sonstige Unregelmäßigkeiten eintreten.

     

    • Abholfälle und Transportfälle unterscheiden

    Abholfälle = Der Kunde trägt die Transportverantwortlichkeit. Das ist der Fall, wenn der Lieferant nach dem Kaufvertrag also lediglich die Übergabe der Ware im eigenen Unternehmen schuldet. Wie der Kunde den Transport tatsächlich durchführt, ob er also

    • die Ware höchstpersönlich abholt oder
    • einen Arbeitnehmer beauftragt oder
    • einen Spediteur bestellt oder
    • einen Frachtführer beauftragt,

    ist ohne Bedeutung.

     

    Transportfälle = Der Lieferant trägt die Transportverantwortlichkeit. Das ist der Fall, wenn er nach dem Kaufvertrag auch den Transport der Ware zum Kunden schuldet. Wie er den Transport tatsächlich durchführt, ob er also

    • die Ware selbst zum Kunden bringt oder
    • einen Spediteur bestellt oder
    • einen Frachtführer beauftragt,

    ist ohne Bedeutung.