· Fachbeitrag · § 4 UStG
Umsatzsteuerbefreiung des Arztes erfordert kein Vertrauensverhältnis zum Patienten
| Der EuGH hat aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des BFH darauf erkannt, dass das die Steuerbefreiung einer Tätigkeit im Rahmen einer Heilbehandlung kein Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient erfordert. |
Sachverhalt
Der EuGH hat sich aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des BFH zur Umsatzsteuerbefreiung medizinischer Analysen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik positioniert. Eine der Vorlagefragen betraf das von der Finanzverwaltung geforderte, in Rechtsprechung und Literatur aber seit langem kontrovers diskutierte Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.
Entscheidung
Nach Auffassung des EuGH ist ein derartiges Vertrauensverhältnis nicht erforderlich. Aus einer wörtlichen Auslegung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie folgt nach Auffassung des EuGH insoweit lediglich, dass eine Dienstleistung von der Steuer zu befreien ist, wenn sie zwei Voraussetzungen genügt, nämlich
- 1. eine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin darstellt und
- 2. im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe erbracht wird.
Fundstelle
- EuGH 18.9.19, C-700/17, Wolf-Henning Peters, iww.de/astw, Abruf-Nr. 215162