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  • · Fachbeitrag · § 4 UStG

    Reitunterricht als Freizeitgestaltung

    Unterricht im Pferdesport ist kein Schul- oder Hochschulunterricht und für die Teilnehmer typischerweise Teil ihrer Freizeitgestaltung. Nur in begründeten Ausnahmefällen dient der Unterricht der Ausbildung, Fortbildung oder beruflichen Umschulung. Neben dem Reitunterricht erbrachte Zusatzleistungen wie Unterkunft und Verpflegung führen umsatzsteuerrechtlich regelmäßig zu selbstständigen steuerpflichtigen Hauptleistungen.

     

    Sachverhalt

    • In der sog. „Ponygruppe“ wurden Kinder und Jugendliche im Umgang mit Pferden unterrichtet.
    • Die sog. „Klassenfahrten“ richteten sich an Schulklassen, die ebenfalls ganz allgemein im Umgang mit Pferden unterrichtet wurden.