· Fachbeitrag · Werbungskosten
Online-Kurse für (künftige) Vermieter
In den Finanzämtern gehen vermehrt Steuererklärungen ein, in denen im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Werbungskosten für Onlinekurse geltend gemacht werden. Es handelt sich um die Kurse „Masterclass“ und „Steuerclass“. Hierzu ist Folgendes auszuführen. |
Betreffen die Werbungskosten den Onlinekurs Masterclass dürfte nichts gegen einen Werbungskostenabzug sprechen. Denn in diesem Onlinekurs werden Grundlagen für eine Vermietung, die Auswahl des richtigen Standorts oder Finanzierungsmöglichkeiten vermittelt.
Bei dem Onlinekurs Steuerclass werden dagegen verschiedene Steuerstrategien rund um die vermögensverwaltende GmbH, um Stiftungen oder zur Erbschaft- und Umsatzsteuer thematisiert. Ein Werbungskostenabzug für die Vorstellung verschiedener steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten dürfte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung versagt werden.