· Fachbeitrag · Noch offene Fragen
Steuerliche Behandlung von Kryptowerten
Das BMF hat kürzlich ein Schreiben mit Antworten auf Einzelfragen zur steuerlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte veröffentlicht. Doch obwohl der Umfang dieses BMF-Schreibens 34 Seiten beträgt, sind noch nicht alle Fragen beantwortet. |
Insbesondere zu den Themen „Liquidity Mining“ und „Margin Trading“ bestehen noch Fragen, wie derartige Einkünfte ertragsteuerlich zu behandeln sind. Das soll nun auf Bund-Länder-Ebene erörtert werden. Steuerbescheide, bei denen solche Einkünfte besteuert werden, ergehen deshalb bis zu einer endgültigen Klärung nach § 164 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
- Liquidity Mining: Beim Liquidity Mining handelt es sich um eine Sonderform des Lending (Leihe). Der Kapitalanleger tritt hier in einen Liquidity Pool ein und bringt in diesen zwei unterschiedliche Kryptowerte ein. Die Gegenleistung erfolgt in Token des Liquidity Pools. Während seiner Teilnahme an dem Pool erhält der Kapitalanleger als Belohnung ebenfalls Token. Beim Austritt aus dem Liquidity Poll muss der Kapitalanleger die Token aus dem Pool zurückgeben und erhält Token für Kryptowerte, die er beim Eintritt hingegeben hat. Die steuerliche Behandlung: Aktuell noch nicht geklärt.
- Margin Trading: Bei dieser hochspekulativen Anlageform leiht sich der Anleger von einer Handelsplattform Token, die er in der Hoffnung verkauft, dass der Kurswert des ausgeliehenen Krytotwerts sinken wird. Vor Rückgabe der ausgeliehenen Token an die Handelsplattform erwirbt der Anleger Token in entsprechender Anzahl. Besteuerung möglicher Verluste und Gewinn aus dem Margin Trading: Aktuell noch nicht geklärt.
Fundstelle
- BMF 6.3.25, IV C 1 ‒ S 2256/00042/064/043, iww.de/astw, Abruf-Nr. 246969
Quelle: Ausgabe 07 / 2025 | Seite 508 | ID 50446960