· Fachbeitrag · Neue Spielregeln für die Entsorgung von Altbatterien
Neues Batteriegesetz zum Lebenszyklus von Batterien im Parlament verabschiedet
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Am 11.9.25 hat der Bundestag das Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 (ABl. 2023, L 191 v. 28.7.23) abschließend beraten und in geänderter Fassung des federführenden Umweltausschusses (BT-Drs. 21/1578) verabschiedet (BT-Drs. 21/570). Welche neuen Spielregeln gelten künftig für Batterieproduktion und Entsorgung von Altbatterien? |
EU-Batterie-Verordnung gilt seit 2024
Am 17.8.23 ist die Verordnung (EU) 2023/1542 des EU-Parlaments und des Rats vom 12.7.2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG in Kraft getreten. Sie gilt seit 18.2.24 und in vollem Umfang seit 18.8.25. Sie ist damit unmittelbar geltendes Recht in Deutschland. Ziel der Verordnung ist ein einheitlicher Rechtsrahmen mit Blick auf Anforderungen an die Produktion von Batterien sowie an die Entsorgung von Altbatterien. Hierfür werden Regelungen bezüglich der Stoffbeschränkungen, des Designs, der Kennzeichnung, der Konformität und der Sorgfaltspflichten für Batterien sowie der Sammlung und Behandlung von Altbatterien festgelegt.
Die Verordnung (EU) 2023/1542 sieht eine Reihe von Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber vor. Zugleich enthält die Verordnung (EU) 2023/1542 konkrete, an die Mitgliedstaaten gerichtete Regelungsaufträge. Daraus ergibt sich ein nationaler Anpassungsbedarf, der jetzt mit dem Batt-EU-AnpG umgesetzt werden soll. Das bisherige Batteriegesetz soll aufgehoben und durch ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt werden.
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