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  • · Fachbeitrag · Neue Gesetzgebung

    Ausweitung des Verbraucherschutzes bei Kreditverträgen steht vor der Tür

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    Das BMJV hat am 23.6.2025 den Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge“ veröffentlicht, mit dem der Verbraucherschutz verbessert werden soll. Nachfolgend erfahren Sie, worauf Berater und Mandanten sich einstellen müssen.

     

    Hintergrund und Zielsetzung des Referentenentwurfs

    Die geänderte Richtlinie (EU) 2023/2225 ‒ neue Verbraucherkredit-RL (18.10.23, ABl. L 30.10.2023), die an die Stelle der früheren Verbraucherschutz RL ([EU] 2008/48/EG 23.4.2008, ABl. L 133 22.5.2008, S. 66) getreten ist, muss bis 20.11.2025 von den Mitgliedstaaten in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Der jetzt vom BMJV vorgelegte Entwurf dient der Umsetzung der überarbeiteten EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht.

     

    Verbraucher sollen künftig besseren rechtlichen Schutz erhalten, wenn sie Kreditgeschäfte tätigen. Bislang unregulierte Kreditformen sollen erstmals in die Regelungen zu Verbraucherkrediten einbezogen werden. Beispielsweise sollen auch sog. „Buy-now-pay-later“-Modelle künftig in die verbraucherschützenden Regelungen für Kreditverträge Eingang finden.