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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Muster einer geänderten Lohnsteuer-Anmeldung

    Das Bundesfinanzministerium hat ein neues Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteueranmeldungszeiträume ab August 2022 veröffentlicht. Hintergrund für die Veröffentlichung dieses neuen Musters zur Lohnsteuer-Anmeldung 2022 ist die im Steuerentlastungsgesetz eingeführte Energiepreispauschale (EPP).

     

     

    In Zeile 22a in Kennzahl 35 kann der Arbeitgeber die Höhe der ausbezahlten EPP eintragen, damit das Finanzamt ihm seine Auslagen erstattet. Der Wert in dieser neuen Kennzahl 35 ist immer ohne Minuszeichen einzutragen.


    PRAXISTIPP | Unter www.bundesfinanzministerium.de beantwortet das Bundesfinanzministerium in den „FAQ zur Energiepreispauschale“ aktuell mehr als 60 Fragen rund um die EPP. Diese FAQ werden regelmäßig aktualisiert.


    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 10 / 2022 | Seite 745 | ID 48549946

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