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  • · Fachbeitrag · Impulsgeber für Wachstum?

    Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm im Lichte des Koalitionsvertrags vom Mai 2025

    von Lukas Hendricks, Steuerberater, Bonn

    Mit dem Koalitionsvertrag vom 5.5.2025 hat die neue Bundesregierung ein steuerpolitisches Maßnahmenpaket angekündigt, das Investitionen erleichtern, die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit verbessern und das Wirtschaftswachstum anregen soll. Die erste konkrete Umsetzung erfolgte nun mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm“, das am 26.6.2025 im Bundestag beschlossen wurde. Die Zustimmung des Bundesrats ist am 11.7. erfolgt. Ziel des Gesetzes ist die kurzfristige Schaffung von Impulsen für Investitionen und Innovation. Bei näherer Betrachtung handelt es sich jedoch überwiegend um bekannte Instrumente mit befristeter Wirkung oder begrenztem Adressatenkreis. Die größte Überraschung birgt die überaus großzügig dimensionierte Sonderabschreibung für Elektroautos. Im Folgenden werden die einzelnen Maßnahmen vorgestellt und unter Einbeziehung praktischer Beispiele kritisch beleuchtet.

     

    Wiedereinführung der degressiven AfA ‒ Reaktivierung eines bekannten Instruments

    Das Gesetz sieht vor, die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 7 Abs. 2 EStG) erneut zeitlich befristet zuzulassen ‒ konkret für Anschaffungen zwischen Juli 2025 und Ende 2027. Die AfA soll bis zu 30 % im ersten Jahr und maximal das Dreifache der linearen AfA betragen.

     

    • Beispiel

    Ein Betrieb investiert im Herbst 2025 in eine neue Produktionsmaschine zum Preis von 100.000 EUR. Bei Inanspruchnahme der degressiven AfA mit einem Satz von 30 % kann er im ersten Jahr 30.000 EUR (zeitanteilig) abschreiben, gegenüber 10.000 EUR bei linearer AfA über zehn Jahre.