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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter tritt zum 1.8.2018 in Kraft

    von OAR a. D. Alfred Kruhl, Sankt Augustin

    | Bundestag und Bundesrat haben das „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter vom 17.10.2017“ verabschiedet (BGBl. I S. 3562). Durch Änderung der Vorschriften in der Gewerbeordnung werden für Immobilienverwalter erstmals eine Zulassungspflicht und weitere Voraussetzungen eingeführt. Auf Immobilienmakler kommt zusätzlich zur bereits bestehenden Zulassungspflicht eine Fortbildungspflicht zu. In dem folgenden Beitrag wird auf die neue Gesetzeslage und das Für und Wider der Neuregelungen eingegangen. |

     

    Zum Inhalt des Gesetzes

    Die Gewerbeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 22.02.1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2789) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

     

    • In der Inhaltsübersicht sind die Angaben zu § 34c GewO geändert in: „Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Verordnungsermächtigung“.

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