· Fachbeitrag · EU-Batterieverordnung
Mit dem digitalen Batteriepass zu mehr Nachhaltigkeit und Transparenz
von Ursula Katthöfer, Wissenschaftsjournalistin, Bonn, textwiese.com
Die neue EU-Batterieverordnung ist Teil des Green Deal und verlangt künftig für bestimmte Batterietypen einen digitalen Batteriepass. Dieser soll die Batteriebranche nachhaltiger gestalten und Dokumentationspflichten erhöhen. Doch auch für Hersteller bringt der Pass Vorteile. Der Beitrag zeigt, welchen Gewinn der Batteriepass für Unternehmen und Kunden verspricht, wie er konkret umgesetzt wird und welche Auswirkungen die neuen Batterietypen auf die Industrie haben. Außerdem werden die Schritte zur Einführung des Batteriepasses und mögliche Wettbewerbsvorteile beleuchtet. |
Das neue Batterierecht
Die Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.7.23 (EU-Batterieverordnung, kurz EU-BattVO) legt neue Regelungen für Batterien und Altbatterien in der EU fest (www.iww.de/s12610) und ersetzt die alte Richtlinie 2006/66/EG. Sie bildet damit die Grundlage für das neue Batterierecht, welches direkt in allen EU-Staaten gilt. In Deutschland wird die Verordnung durch das nationale Batterierecht-Durchführungsgesetz (kurz BattDG) ergänzt (www.iww.de/s14672), das am 7.10.25 in Kraft trat. Dieses Gesetz löst das bisherige deutsche Batteriegesetz (BattG) ab und setzt die EU-Vorgaben verbindlich um.
Die neue EU-Batterieverordnung zielt darauf ab, Batterien während ihres gesamten Lebenszyklus umweltfreundlich zu produzieren und zu entsorgen. Damit soll die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden. Denn je höher der Wiederverwertungs- und Recyclinganteil von Batterien, desto effizienter werden Ressourcen genutzt und desto unabhängiger ist die EU von Rohstoffen aus anderen Ländern. Zudem sollen Batterien, die Rohstoffe wie bspw. Lithium, Kobalt oder Nickel enthalten, entlang der gesamten Lieferkette sozialverträglich hergestellt werden.
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