· Fachbeitrag · Ertragsteuer
Betriebsausgabenabzug bei Ausgabe eigener Anteile an Arbeitnehmer?
Erwirbt eine Kapitalgesellschaft eigene Anteile, die sie im Rahmen einer Mitarbeiterbeteiligung verbilligt oder unentgeltlich überträgt, stellt sich die Frage, ob bei Erfüllung einer Arbeitslohnverbindlichkeit durch die Gewährung von eigenen Anteilen an einen Arbeitnehmer die grundsätzlich betriebliche Veranlassung weiterbesteht. |
Die Antwort auf diese Frage kann dem Ergebnis einer Erörterung auf Bund-Länder-Ebene entnommen werden. Hier wurde Folgendes entschieden:
- Die Erfüllung einer Arbeitslohnverbindlichkeit führt nicht zum Wegfall der betrieblichen Veranlassung des Arbeitslohnaufwands. Folge: Es kommt nicht zur Kürzung des Betriebsausgabenabzugs.
- Die Ausgabe eigener Anteile im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms ist für ertragsteuerliche Zwecke als Sachzuwendung zu qualifizieren. Betriebsausgaben fallen in Differenz zwischen dem durch die Arbeitnehmer zu leistenden Ausübungspreis und dem Betrag, den die Kapitalgesellschaft für die eigenen Anteile hat aufwenden müssen, an.
Quelle: Ausgabe 11 / 2025 | Seite 823 | ID 50583522