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  • · Fachbeitrag · Corona-Krise

    Selbstorganisation von Gerichten und Verwaltung

    | Die Finanzbehörden und -gerichte betreiben ‒ wie derzeit alle Träger der Staatsgewalt ‒ selbstverständlich auch Selbstschutz, indem sie Bürgerdienste, Öffnungszeiten und Arbeitsabläufe situationsbedingt anpassen. |

     

    Das Finanzgericht Niedersachsen informiert auf seiner Homepage derzeit wie folgt:

     

    „Aufgrund der derzeitigen Gesundheitslage wurden die meisten Sitzungen des Niedersächsischen Finanzgerichts abgesagt. Sollten Sie hierzu Nachfragen haben, können Sie telefonisch Kontakt mit dem Gericht unter der auf der Landung bzw. Abladung angegebenen Telefonnummer aufnehmen.

     

    Soweit Akteneinsichten durchgeführt oder Rechtsanträge gestellt werden, werden diese ggf. in einen größeren Raum verlegt.

     

    Sofern eine Anwesenheit im Gerichtsgebäude erfolgt, bitten wir Sie die vom Robert-Koch-Institut herausgegebenen Hygienemaßnahmen einzuhalten und den Aufenthalt im Fachgerichtszentrum möglichst kurz zu halten.“

     

    PRAXISTIPP | Achten Sie auf entsprechende Hinweise des Gerichts bzw. der Behörde, die Sie konkret aufsuchen wollen.

     

    Eines gilt aber bundesweit und muss von uns allen beherzigt werden: „Der Publikumsverkehr wird auf ein absolutes Minimum reduziert. Sie werden deshalb gebeten Anträge bei Gericht schriftlich einzureichen.“

     

    Von uns allen ‒ ohne jede Ausnahme!

     
    Quelle: ID 46463147

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