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  • · Fachbeitrag · Baukindergeld

    Frist für Vorliegen von Baugenehmigungen und Kaufverträgen wird ausgeweitet

    | Die Bundesregierung hat den bisher bis zum 31.12.2020 befristeten Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes um drei Monate bis zum 31.3.2021 verlängert. Hintergrund ist, dass Familien mit Kindern, die Baukindergeld beantragen, bestimmte Fristen einhalten müssen, um Anspruch auf die Förderung zu erhalten. Aufgrund der Corona-Pandemie können diese viele Antragsteller nicht einhalten und zum Beispiel ihre Baugenehmigung bzw. die Unterzeichnung des Kaufvertrags wie vorgesehen bis zum Jahresende 2020 erhalten. Die Antragsfrist für die Förderung endet unverändert am 31.12.2023. | 

     

    Bis Ende August 2020 hatten rund 260.500 Familien das Baukindergeld beantragt. Dadurch sind Mittel i. H. v. rund 5,5 Mrd. EUR gebunden.

     

    Seit dem 18. September 2018 haben Familien unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf den staatlichen Zuschuss. Sie können zehn Jahre lang jährlich 1.200 EUR Baukindergeld je Kind erhalten. Einen Antrag auf Baukindergeld können Familien stellen, die zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.3.2021 einen Kaufvertrag unterzeichnet bzw. eine Baugenehmigung erhalten haben.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: Ausgabe 11 / 2020 | Seite 815 | ID 46912018

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