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  • · Agoraphobie

    Nachgewiesene Platzangst kann zur Unpfändbarkeit des einzigen Kfz führen

    Bild: © Song_about_summer - stock.adobe.com

    Die Unpfändbarkeit eines Kfz kann sich daraus ergeben, dass der Steuerpflichtige das Kfz benötigt, um damit die aus seiner psychischen Erkrankung herrührenden Nachteile teilweise zu kompensieren und seine Eingliederung in das öffentliche Leben wesentlich zu erleichtern.

     

    Hintergrund

    Agoraphobie oder Platzangst bezeichnet eine bestimmte Form der Angststörung. Dabei wird die Angst durch bestimmte Orte und Situationen wie weite Plätze, geschlossene öffentliche Räume, Menschenmengen oder die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ausgelöst. Die Betroffenen vermeiden die auslösenden Situationen und können im Extremfall die eigene Wohnung nicht verlassen. Eine Agoraphobie liegt auch dann vor, wenn Menschen angstbedingt das Reisen meiden.

     

    Sachverhalt

    Der Steuerpflichtige befindet sich aufgrund einer bei ihm diagnostizierten Agoraphobie in ärztlicher Behandlung. Wegen Steuerschulden pfändete das FA – neben weiteren Wertgegenständen – das Kfz durch Anbringung eines Pfandsiegels. Das FA leitete das Vollstreckungsverfahren ein und kündigte die Verwertung des Kfz an. Dazu beschlagnahmte das FA das Kfz, welches zunächst beim Steuerpflichtigen verblieben war.