Für die Grunderwerbsteuer werden nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GrEStG die Besteuerungsgrundlagen in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG durch das FA, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung der Gesellschaft befindet, gesondert festgestellt, wenn ein außerhalb des Bezirks dieses FA liegendes Grundstück oder ein auf das Gebiet eines anderen Landes sich erstreckender Teil eines im Bezirk dieses FA liegendes Grundstück betroffen ist. Zu den Besteuerungsgrundlagen gehören die verbindliche Entscheidung über ...
Bei der Gewährung von Kindergeld haben die Familienkassen die hierfür erforderliche Freizügigkeit ausländischer Unionsbürger zu unterstellen. Die Feststellung der fehlenden Freizügigkeit, die den ...
Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens dürfen Steuerbescheide, die Insolvenzforderungen betreffen, nicht mehr ergehen. Das folgt aus § 251 Abs. 2 Satz 1 AO, wonach Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, die ...
Anteile an einem offenen Immobilienfonds (Anteilscheine) sind im Rahmen der Erbschaftsteuerfestsetzung unter bestimmten Voraussetzungen mit dem niedrigeren Kurswert und nicht mit dem höheren Rücknahmepreis zu bewerten.
Ein Anspruch auf Kindergeld besteht auch, wenn das Kind berufsbegleitend eine Ausbildung zum IHK-Fachwirt absolviert. Das Kind kann dann auch Vollzeit berufstätig sein, so ein Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz.
Auszubildende müssen zu Beginn ihrer Ausbildung nicht nur genau über die Schweigepflicht belehrt werden, die auch für sie gilt. Sondern Kanzleien müssen auch darauf achten, was die Auszubildenden erledigen.
Herbstzeit ist Beratungszeit: Was ändert sich zum Jahreswechsel? Bei welchen Mandaten besteht jetzt Handlungsbedarf? Die IWW-Online-Fachtagung bringt Sie effizient und bequem auf den neuesten Stand. Freuen Sie sich auf namhafte Referenten und holen Sie sich direkt nutzbare Gestaltungstipps!
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
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Die Zwangsläufigkeit krankheitsbedingter Aufwendungen für Arznei, Heil- und Hilfsmittel hat der Steuerpflichtige auch in den Fällen einer Erkrankung mit einer nur noch begrenzten Lebenserwartung durch die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachzuweisen (§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV i.d.F. des StVereinfG 2011). Der formalisierte Nachweis ist bezogen auf jedes einzelne Präparat zu führen.