Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag des Steuerpflichtigen die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu 8.354 EUR (VZ 2013: 8.130 EUR) vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden (§ 33a Abs. 1 EStG).
Nach § 62 Abs. 2 EStG hat ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer – abhängig von der Art seines Aufenthaltsstatus – teilweise keinen Anspruch auf Kindergeld, teilweise ohne weitere Voraussetzungen und ...
Auf Antrag des Kindergeldberechtigten hat die das Kindergeld auszahlende Stelle eine Bescheinigung über das für das Kalenderjahr ausgezahlte Kindergeld zu erteilen (§ 68 Abs. 3 EStG).
§ 1b Abs. 2 Nr. 1 UStG erfasst nur solche motorbetriebenen Landfahrzeuge, die zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt sind. Zur Personenbeförderung bestimmt sind auch solche Fahrzeuge, die von den Erwerbern für Sport- oder Freizeitzwecke verwendet werden.
Die Entnahme eines Pkw durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen in den nichtunternehmerischen (privaten) Bereich mit späterer Beförderung (Ausfuhr) in ein Drittland ist weder nach nationalem Recht noch nach ...
Vorsteuerbeträge für die Sanierung eines asbesthaltigen Daches eines landwirtschaftlich genutzten Stallgebäudes, auf dem eine Fotovoltaikanlage errichtet wird, sind (nur) anteilig abzugsfähig, wenn der ...
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Tritt die Uneinbringlichkeit einer Forderung bereits im Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung ein, hat dies auch Auswirkungen auf den Leistungsempfänger. Dieser kann den Vorsteuerabzug nicht geltend machen, wenn er von Anfang an das Bestehen dieser Forderung ganz oder teilweise bestreitet und damit zum Ausdruck bringt, dass er die Forderung nicht bezahlen wird.