Ein Investitionsabzugsbetrag darf nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich gebildet werden. So muss bspw. die Absicht bestehen, eine Investition zu tätigen. Diese Absicht ist nachzuweisen. Dagegen ist ein Finanzierungszusammenhang nach der ab 2007 geltenden Rechtslage nicht mehr erforderlich . Der BFH hat sich aktuell in zwei Fällen mit dieser Problematik befasst.
Bei der Bescheinigung im Sinne des § 7h Abs. 2 EStG handelt es sich um einen Verwaltungsakt in Form eines Grundlagenbescheids, an den die Finanzbehörden im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Umfangs gebunden sind.
Arbeiter des Gesamthafenbetriebs Hamburg haben zwar grundsätzlich keine erste Tätigkeitsstätte, jedoch stellt der Hafen Hamburg ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet dar.
Vereinbart ein Steuerpflichtiger mit einem privaten Krankenversicherungsunternehmen einen Selbstbehalt, können die insoweit von ihm zu tragenden Krankheitskosten nicht als Sonderausgaben (gemäß § 10 Abs. 1
Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG) abgezogen werden.
Ist der Einkommensteuerbescheid des Verlustentstehungsjahres bestandskräftig und berücksichtigt er keinen Verlust, ist der erstmalige Erlass eines Feststellungsbescheids über den verbleibenden Verlustvortrag (nach § ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Unterhält eine Kapitalgesellschaft neben ihren geschäftlichen Beziehungen zum Einzelunternehmen auch einen erheblichen eigenen Geschäftsbetrieb, ist nicht davon auszugehen, dass der Einzelunternehmer die Einflussmöglichkeit auf die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft im wirtschaftlichen Interesse des Einzelunternehmens ausübt. Hieraus folgt, dass seine Beteiligung an der Kapitalgesellschaft dann in der Regel nicht zum notwendigen Betriebsvermögen gehört.