Für Kapitalerträge i. S. d. § 20 EStG, soweit sie der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, ist die Einkommensteuer mit dem Steuerabzug abgegolten (§ 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG). Lediglich dann, wenn der ...
Ein Pflegepauschbetrag (§ 33b Abs. 6 EStG) kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige für die Pflege keine Einnahmen erhält. Erhält daher ein Betreuer pflegebedürftiger Personen für seine ...
Bei einem kombinierten Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherungsvertrag liegt keine ergänzende Absicherung der Berufsunfähigkeit vor, wenn zwischen der Auszahlung der beiden Rentenbestandteile eine zeitliche Zäsur ...
Der BFH hat jüngst klargestellt, dass Fußballschiedsrichter steuerrechtlich als Gewerbetreibende tätig sind und bei internationalen Einsätzen auch nicht am jeweiligen Spielort eine Betriebsstätte begründen. Dies rechtfertigt die Festsetzung (nationaler) Gewerbesteuer auch für die im Ausland erzielten Einkünfte. Diesem nationalen Besteuerungsrecht stehen abkommensrechtliche Hürden (hier: sog. Sportlerbesteuerung im jeweiligen Tätigkeitsstaat) nicht entgegen. Sachverhalt
Auf der Ebene des veräußernden Gesellschafters stellt der entgeltliche Erwerb eigener Anteile durch die GmbH ein Veräußerungsgeschäft i. S. des § 17 Abs. 1 EStG dar. Die rein gesellschaftsintern wirkende ...
Die Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen, die dem Inhaber ein Recht auf die Auslieferung von Gold gewähren, unterliegt weder nach § 23 noch nach § 20 EStG der Einkommensteuer.
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Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
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Die Anwendung der sog. Öffnungsklausel in der Rentenbesteuerung setzt voraus, dass der Steuerpflichtige nachweist, dass der Betrag des Höchstbeitrags mindestens zehn Jahre überschritten wurde. Dabei kommt es nicht allein darauf an, in welchem Jahr , sondern auch darauf, für welche Jahre die Beiträge geleistet worden sind. Die einzige zeitliche Begrenzung ist der 31.12.2004, bis zu dem sich Zahlungen für die Öffnungsklausel qualifizieren konnten.