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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt - § 12 UStG

    Besteuerung von Taxifahrten bei Bestimmung des Fahrtziels durch eine dritte Person aus der Sphäre des Fahrgasts

    | Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass ein umsatzsteuerlich begünstigter Verkehr mit Taxen (Besteuerung mit 7 %) auch dann vorliegt, wenn das Fahrtziel dem Taxiunternehmer nicht vom Fahrgast persönlich, sondern von einer dritten Person, die aus der Sphäre des Fahrgasts stammt, mitgeteilt wird. Der Steuerpflichtige betrieb ein Taxiunternehmen und hatte mehrere Konzessionen für Betriebssitze und Taxifahrzeuge. Eine Konzession für Mietwagen hatte der Steuerpflichtige nicht. Neben dem üblichen Taxigeschäft erhielt er regelmäßig Aufträge von einer Reisefirma, wonach er deren Kunden - Teilnehmer einer Pauschalreise - zum ZOB bringen sollte. |

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 02 / 2017 | Seite 125 | ID 44420595

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