· Nachricht · EStG
Kosten für spezielle Sporternährung nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig
| Mehrkosten, die ein Berufssportler wegen Art und Umfang seiner Ernährung hat, sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, weil jede Nahrungsaufnahme zu einem gewissen Teil auch den privaten Grundbedarf des Menschen deckt. |
Fundstelle
- BFH 9.4.14, X R 40/11;astw.iww.de, Abruf-Nr. 150508
Quelle: ID 42938403