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  • · Nachricht · EStG

    Kosten für spezielle Sporternährung nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig

    | Mehrkosten, die ein Berufssportler wegen Art und Umfang seiner Ernährung hat, sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, weil jede Nahrungsaufnahme zu einem gewissen Teil auch den privaten Grundbedarf des Menschen deckt. |

     

     

    Fundstelle

    Quelle: ID 42938403