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  • · Fachbeitrag · § 5 EStG

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Verkauf noch nicht erschlossener Grundstücke

    | Der Zeitpunkt der Gewinnrealisation beim Verkauf von Vermögensgegenständen ist gegeben, wenn der Vermögensgegenstand ausgeliefert, der Anspruch auf die Gegenleistung entstanden und die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Käufer übergegangen ist. |

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtige erschloss im Auftrag der Gemeinde ein Neubaugebiet, bestehend aus 24 Grundstücken. Streitig war der Zeitpunkt der Realisation des Gewinns aus der Veräußerung eines der ersten beiden Grundstücke .Gegenstand des Unternehmens der Steuerpflichtigen war u.a. der Ankauf, die Erschließung und der Verkauf von Baugrundstücken. Im Jahr 2005 erwarb sie unbebaute Grundstücke in der Gemeinde mit einer Gesamtfläche von rund 2,8 ha. Ende 2005 schloss sie mit der Gemeinde einen städtebaulichen Vertrag, wonach sie Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen, Baureifmachung und Verkauf der zuvor erworbenen Flächen übernehmen sollte. Durch den Vertrag übertrug die Gemeinde der Steuerpflichtigen insbesondere die Erschließung der Grundstücke. Durch einen gesonderten Erschließungsvertrag wurden Vereinbarungen über Art und Umfang der Erschließungsmaßnahmen geschlossen.

     

    Die Steuerpflichtige parzellierte die erworbenen Grundstücke in insgesamt 24 Baugrundstücke und begann 2007 mit der Veräußerung der Baugrundstücke. Noch vor der vollständigen Erschließung und Abnahme aller Grundstücksflächen verkaufte die Steuerpflichtige im Jahr 2008 ein Grundstück an ein Ehepaar, wobei das wirtschaftliche und bürgerlich-rechtliche Eigentum überging. Im Notarvertrag wurde zu den Erschließungsmaßnahmen insbesondere ausgeführt, dass der Kaufpreis auch die Erschließungskosten umfasste.

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