· Fachbeitrag · § 15 EStG
Übernahme der Erschließungskosten eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks führt nicht zu gewerblicher Tätigkeit
Die bloße Übernahme der Kosten der Erschließung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks aufgrund eines Vertrags mit dem von der Gemeinde beauftragten Erschließungsträger führt nicht zu einer gewerblichen Tätigkeit. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige erzielte in den Streitjahren 2010 bis 2012 neben anderen Einkünften solche aus Land- und Forstwirtschaft. Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb umfasste Grundstücksflächen, die innerhalb eines von der örtlichen Kommune neu ausgewiesenen Bebauungsplangebiets lagen. Die Erschließung der jeweiligen Baugebiete erfolgte dadurch, dass die Kommune die Durchführung der Erschließung an einen privaten Erschließungsträger im eigenen Namen und auf eigene Rechnung übertragen hatte. Der Erschließungsträger wiederum hatte mit dem Steuerpflichtigen einen Vertrag geschlossen, mit dem er sich verpflichtete, alle sich aus dem beabsichtigten Erschließungsvertrag zwischen der Stadt und dem Erschließungsträger anfallenden Erschließungskosten zu übernehmen.
Die aufgrund der Veräußerung mehrerer Baugrundstücke erzielten Veräußerungsgewinne setzte der Steuerpflichtige bei seinen Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft an und stellte sie zum Großteil in eine Rücklage nach § 6b EStG ein.
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