· Nachricht · § 21 EStG
| Der BFH hat entschieden, dass auf ein umgeschuldetes Anschaffungsdarlehen gezahlte nachträgliche Schuldzinsen auch im Fall einer nicht steuerbaren Veräußerung der vormals vermieteten Immobilie grundsätzlich als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können. |
Abzug nachträglicher Schuldzinsen auch im Fallder nicht steuerbaren Veräußerung einer Immobilie
Fundstelle
- BFH 8.4.14, IX R 45/12, astw.iww.de Abruf-Nr. 141261
Quelle: ID 42742445