· Nachricht · § 12 Umsatzsteuergesetz
Materialverwendung bei Gehhilfe-Rollatoren ist für den Umsatzsteuersatz unerheblich
| Die Lieferung und die Vermietung von Gehhilfe-Rollatoren unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie der Anlage 2 zum UStG. Die für die Rollatorenproduktion verwendeten Materialien haben auf die Beurteilung keinen Einfluss. Sie können aus einem Aluminiumrohrrahmen, Stahl oder Holz und ansonsten ein vergleichbares Aussehen wie die beschriebenen Gehhilfe-Rollatoren aufweisen, ohne von der Umsatzsteuerermäßigung ausgeschlossen zu sein. |
Fundstelle
- FinMin Schleswig-Holstein 12.2.13, Kurzinfo USt 2/2013
Quelle: ID 39209150