· Fachbeitrag · §§ 10, 17 UStG, Art. 20 EUGrdRCh
Werden die Preisabschläge auf Arzneimittel derzeit gleichheitswidrig behandelt?
| Der BFH ersucht den EuGH um Klärung, welche Bedeutung dem Gleichhandlungsgrundsatz bei der Lieferung von Arzneimitteln im Umsatzsteuerrecht zukommt. |
Sachverhalt
Im Streitfall geht es um die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Preisabschlägen, die pharmazeutische Unternehmen aufgrund gesetzlicher Vorgaben gewähren müssen. Umsatzsteuerrechtlich wird bislang danach unterschieden, ob der Preisabschlag zugunsten einer gesetzlichen Krankenkasse oder zugunsten eines Unternehmens der privaten Krankenversicherung gewährt wird.
Entscheidung
Gesetzliche Krankenkassen wie auch Unternehmen der privaten Krankenversicherung haben zur Dämpfung ihrer Kosten Anspruch auf Preisabschläge auf Arzneimittel, die die pharmazeutischen Unternehmen tragen müssen. Dies ergibt sich für die Krankenkassen aus dem Fünften Buch des Sozialgesetzbuches, für Unternehmen der privaten Krankenversicherung aus einem besonderen Arzneimittelrabattgesetz.
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