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  • · Fachbeitrag · Dreieckskonstellation

    Revisionsverfahren zur verschleierten Darlehensgewährung

    Ein scheinbar einfach gelagerter Fall zur verdeckten Gewinnausschüttung im Rahmen einer Dreieckskonstellation beschäftigt die Gerichte und dürfte auch in laufenden Betriebsprüfungen hohe Wellen schlagen. Es geht im Prinzip um die Frage, ob im Rahmen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einer verschleierten Darlehensgewährung das FA auch bestandskräftige Steuerbescheide in Bezug auf eine verdeckte Einlage noch ändern darf. Diese Frage muss der BFH in einem Revisionsverfahren klären.

     

    Sachverhalt

    Einem Urteilsfall beim FG Sachsen-Anhalt (6.8.2025, 1 K 645/22; Rev. BFH IX R 16/25) lag folgender Sachverhalt zugrunde:

     

    Die A-GmbH gewährte ihrer Schwestergesellschaft ein Darlehen. Das FA stufte die Darlehensgewährung unstrittig als verdeckte Gewinnausschüttung ein. Die vGA wurde dem Gesellschafter A zugerechnet, der diese vGA zeit- und betragsgleich in die B-GmbH als vE weiterleitete (Dreieckskonstellation, siehe auch BFH 12.12.00, VIII R 62/93).