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  • 27.10.2025 · Anhängiges Verfahren · EStG § 17 Abs 4 · IX R 16/25

    verdeckte Gewinnausschüttung, verdeckte Einlagen, Änderungsvorschrift, Auflösungsverlust

    Letzte Änderung: 27. Oktober 2025, 11:12 Uhr, Aufgenommen: 27. Oktober 2025, 10:12 Uhr

    Eröffnet § 32a Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes als Änderungsvorschrift für verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) auch die korrespondierende Berücksichtigung von -im mittelbaren Zusammenhang mit der vGA stehenden- verdeckten Einlagen beim Gesellschafter?

    Im Streitfall geht es um das Begehren auf Berücksichtigung einer verdeckten Einlage als nachträgliche Anschaffungskosten, im Rahmen eines Auflösungsverlustes nach § 17 des Einkommensteuergesetzes bei einem bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 16/25

    Normen: EStG § 17 Abs 4, KStG § 32a Abs 1

    Rechtsmittelführer: Verwaltung