27.10.2025 · Anhängiges Verfahren · EStG § 17 Abs 4 · IX R 16/25
verdeckte Gewinnausschüttung, verdeckte Einlagen, Änderungsvorschrift, Auflösungsverlust
Letzte Änderung: 27. Oktober 2025, 11:12 Uhr, Aufgenommen: 27. Oktober 2025, 10:12 Uhr
Eröffnet § 32a Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes als Änderungsvorschrift für verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) auch die korrespondierende Berücksichtigung von -im mittelbaren Zusammenhang mit der vGA stehenden- verdeckten Einlagen beim Gesellschafter?
Im Streitfall geht es um das Begehren auf Berücksichtigung einer verdeckten Einlage als nachträgliche Anschaffungskosten, im Rahmen eines Auflösungsverlustes nach § 17 des Einkommensteuergesetzes bei einem bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 16/25
Normen: EStG § 17 Abs 4, KStG § 32a Abs 1
Rechtsmittelführer: Verwaltung