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  • · Fachbeitrag · Verdeckte Einlage

    Wann liegt keine Einkommensminderung beim Gesellschafter vor?

    Liegt bei einer Kapitalgesellschaft eine verdeckte Einlage vor, gilt nach § 8 Abs. 3 S. 3 KStG der Grundsatz, dass verdeckte Einlagen das Einkommen der Kapitalgesellschaft nicht erhöhen dürfen. Dieser Grundsatz wird nach § 8 Abs. 3 S. 4 KStG durchbrochen, wenn die verdeckte Einlage das Einkommen des Gesellschafters gemindert hat. Hier stellt sich in der Praxis die Frage, ob eine Minderung des Einkommens des Gesellschafters auch für den Fall zu bejahen ist, wenn es versäumt wurde, die verdeckte Einlage auf Ebene des Gesellschafters zu berücksichtigen. Die Antwort auf diese Frage kommt vom BFH.

     

    Die Antwort gleich vorab: Das zu versteuernde Einkommen einer Kapitalgesellschaft erhöht sich nach § 8 Abs. 3 S. 4 KStG nicht um eine verdeckte Einlage, wenn es auf Ebene des Gesellschafters versäumt wurde, einen fingierten Veräußerungsgewinn nach § 17 Abs. 1 S. 2 EStG zu besteuern.

     

    Darum ging es in dem Urteilsfall

    In dem zugrunde liegenden Streitfall sind zum besseren Verständnis folgende Ereignisse verkürzt dargestellt: