· Fachbeitrag · Verdeckte Einlage
Wann liegt keine Einkommensminderung beim Gesellschafter vor?
Liegt bei einer Kapitalgesellschaft eine verdeckte Einlage vor, gilt nach § 8 Abs. 3 S. 3 KStG der Grundsatz, dass verdeckte Einlagen das Einkommen der Kapitalgesellschaft nicht erhöhen dürfen. Dieser Grundsatz wird nach § 8 Abs. 3 S. 4 KStG durchbrochen, wenn die verdeckte Einlage das Einkommen des Gesellschafters gemindert hat. Hier stellt sich in der Praxis die Frage, ob eine Minderung des Einkommens des Gesellschafters auch für den Fall zu bejahen ist, wenn es versäumt wurde, die verdeckte Einlage auf Ebene des Gesellschafters zu berücksichtigen. Die Antwort auf diese Frage kommt vom BFH. |
Die Antwort gleich vorab: Das zu versteuernde Einkommen einer Kapitalgesellschaft erhöht sich nach § 8 Abs. 3 S. 4 KStG nicht um eine verdeckte Einlage, wenn es auf Ebene des Gesellschafters versäumt wurde, einen fingierten Veräußerungsgewinn nach § 17 Abs. 1 S. 2 EStG zu besteuern.
Darum ging es in dem Urteilsfall
In dem zugrunde liegenden Streitfall sind zum besseren Verständnis folgende Ereignisse verkürzt dargestellt:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 23,60 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig