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  • · Fachbeitrag · Gewerbesteuer

    Änderungen zur erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG

    Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 22.4.2021 verabschiedeten Fondsstandortgesetz (FoStoG) am 28.5.2021 zugestimmt. Das Gesetz wurde im BGBl verkündet.

     

    Was ändert sich?

    Mit dem Fondsstandortgesetz FoStoG werden Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern an (insbesondere Start-ups) steuerlich begünstigt. Außerdem enthält das Gesetz eine Abmilderung der Regelungen zur gewerbesteuerlichen erweiterten Kürzung von Grundstücksunternehmen. Das FoStoG enthält insbesondere bedeutsame Änderungen bei der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Sätze 2 ff. GewStG.

     

    § 9 Nr. 1 Sätze 3 und 4 GewStG wurden durch das FoStoG wie folgt gefasst:

      

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