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  • · Fachbeitrag · Steuern im Blickpunkt ‒ Insolvenzrecht

    Neues Gesetz für Konzerne

    | Der Regierungsentwurf zum Konzerninsolvenzrecht sieht vor, dass sämtliche einen Konzern betreffende Verfahren an einem Insolvenzgericht anhängig gemacht werden. Die Abstimmung der Einzelverfahren soll laut Bundesministerium der Justiz (BMJ) dadurch verbessert werden. Das geltende Insolvenzrecht ist auf die Bewältigung der Insolvenz einzelner Rechtsträger zugeschnitten und für jeden insolventen Fall ist hiernach ein Insolvenzverfahren zu eröffnen, in dessen Rahmen ein Insolvenzverwalter das Vermögen zugunsten der Gläubiger dieses Rechtsträgers verwertet. |

     

    Geraten in einem Konzern mehrere Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, muss folglich für jeden Unternehmensträger ein Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt werden. Ziel des Gesetzes ist es, die im Fall einer Konzerninsolvenz zu eröffnenden Einzelverfahren über die Vermögen konzernangehöriger Unternehmen besser aufeinander abzustimmen. Die Neuregelungen schaffen die bislang noch nicht oder nur unzulänglich vorhandenen Rechtsgrundlagen, die für eine koordinierte Insolvenzabwicklung im Konzern benötigt werden, etwa Gerichtsstandsregelungen und die einheitliche Richterzuständigkeit. In Fällen, in denen Verfahren an mehreren Gerichten geführt oder in denen mehrere Verwalter bestellt werden, schafft der Regierungsentwurf Rechtsgrundlagen für die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltern und den Gerichten.

     

    Das Koordinationsverfahren soll die Abstimmung der Einzelverfahren verbessern, ohne ihre Selbstständigkeit infrage zu stellen. Es soll aus dem Kreis der Verwalter eine Person als Verwalter mit der Koordination der Einzelverfahren betraut werden. Seine Aufgabe besteht darin, Vorschläge für die abgestimmte Insolvenzverwaltung auszuarbeiten. Er legt einen vom Koordinierungsgericht zu bestätigenden Koordinationsplan vor, der als auf der Grundlage von Insolvenzplänen zu ergreifenden Maßnahmen dient (Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen, Regierungsentwurf 28.8.13).

    Quelle: Ausgabe 11 / 2013 | Seite 823 | ID 42359522

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