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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Lohnsteuerliche Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen zum elektronischen Heilberufsausweis

    Auf Bund-Länder-Ebene wurde die Frage erläutert, wie Arbeitgeberzuschüsse zum elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) lohnsteuerlich zu behandeln sind.

     

     

    Folgendes wurde dabei beschlossen:

     

    • Übernimmt der Arbeitnehmer die Kosten für den Erwerb des eHBA für seine in Heilberufen tätigen Arbeitnehmer, ist ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers und damit kein Arbeitslohn anzunehmen und
    • dass es sich bei der Pauschale, die in Heilberufen tätige Arbeitnehmer nach § 9 Abs. 3 der Vereinbarung zur Finanzierung der bei den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten im Rahmen der Einführung und des Betriebs der Telematikinfrastruktur nach § 291a Abs. 7a SGB V von ihrem Arbeitgeber erhalten, nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt

    PRAXISTIPP | Hat ein Arbeitgeber betreffende Arbeitgeberzuschüsse oder die Pauschale im Jahr 2020 als steuerpflichtigen Arbeitslohn behandelt, kann der Arbeitnehmer diese fehlerhafte Besteuerung durch einen Antrag in seiner Einkommensteuererklärung 2020 rückgängig machen. Werbungskosten für den Erwerb einer eHBA kann ein Arbeitnehmer nur geltend machen, wenn der Arbeitgeber die Aufwendungen nicht übernommen hat.


    Quelle: ID 47561492

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