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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Doppelbesteuerung von Renten: Jetzt ist das Bundesverfassungsgericht am Zug

    Der Bundesfinanzhof hat in zwei Verfahren entschieden, dass keine Doppel- bzw. Mehrfachbesteuerung von Rententeilen vorliegt, eine Doppel- und Mehrfachbesteuerung in Einzelfällen jedoch durchaus möglich ist. Der Bundesfinanzhof legte in seinen Urteilen unter anderem fest, dass bei der Ermittlung der steuerfreien Renteneinkünfte nicht nur die steuerfreie Rente des Ehemanns, sondern auch die Witwenrente seiner statistisch länger lebenden Ehefrau in die Vergleichsberechnung zur Überprüfung der Doppel- bzw. Mehrfachbesteuerung der Rente einzubeziehen ist.

     

     

    Aus diesem Grund haben die beiden Ehepaare, unterstützt vom Bund der Steuerzahler, beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt (2 BvR 1143/21 und 2 BvR 1140/21). Denn durch die Einbeziehung der Witwenrente kommt es bei verheirateten Rentnern seltener zu einer Doppelbesteuerung. Das führt zu einer Ungleichbehandlung gegenüber unverheirateten Paaren.


    PRAXISTIPP | Ermitteln Sie für einen verheirateten Mandanten eine Doppelbesteuerung von Rententeilen, wenn Sie die Witwenrente nicht einbeziehen, sollten Sie gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen und mit Hinweis auf die beiden beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerden einen Antrag auf Ruhen des Einspruchsverfahrens stellen.


    Fundstelle

    • Bund der Steuerzahler Deutschland e.V., PM vom 14.7.21
    Quelle: Ausgabe 09 / 2021 | Seite 632 | ID 47562451

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