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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Belege nur vorhalten oder doch gleich mit einreichen?

    | Bei Abgabe der Einkommensteuererklärung 2017 gibt es eine Erleichterung. Es müssen keine Belege mehr beigefügt werden. Es gilt lediglich eine Belegvorhaltepflicht. Die Landesfinanzdirektion Thüringen rät in bestimmten Fällen trotzdem dazu, auch 2017 Belege abzugeben. |

     

    Je bedeutender ein Sachverhalt ist, umso sinnvoller ist es für die Behörde, den Beleg sofort zusammen mit der Steuererklärung einzureichen ‒ weil man so vorprogrammierte Rückfragen des FA vermeidet (Schreiben vom 27.04.18, Abruf-Nr. 201137). „Bedeutend“ ist ein Sachverhalt wenn er

     

    • neu bzw. erstmalig ist,
    • einen außergewöhnlichen Geschäftsvorfall darstellt,
    • sich gegenüber dem Vorjahr erheblich ändert oder
    • eine spürbare steuerliche Auswirkung nach sich zieht.

     

    PRAXISTIPP | Möchten Sie, dass Ihr Fall nicht automatisiert vom Finanzamts-PC, sondern von einem Sachbearbeiter geprüft wird, müssen Sie im Freitextfeld in Zeile 98 des Mantelbogens zur Einkommensteuer Eintragungen vornehmen.

     
    Quelle: Ausgabe 07 / 2018 | Seite 506 | ID 45350391

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