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  • · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof entscheidet

    Steuerberatungskosten mindern den Veräußerungsgewinn gem. § 17 EStG nicht

    von Rechtsassessor Dr. Matthias Gehm, Limburgerhof

    Der BFH hat entschieden, dass Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung einer Steuererklärung bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns anfallen, keine Veräußerungskosten i. S. v. § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG sind.

     

    Sachverhalt

    Die Klägerin veräußerte im Streitjahr 21 im Privatvermögen gehaltene Anteile (Beteiligungsquote 5,93 %) an einer AG. Die ihr im Zusammenhang mit der Ermittlung des diesbezüglichen Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG entstandenen Steuerberatungskosten machte sie als Veräußerungskosten nach § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG geltend.

     

    Entscheidung

    Veräußerungskosten nach § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG sind solche, die durch die Veräußerung veranlasst sind. Sie müssen bei wertender Betrachtung der Gesamtumstände des Einzelfalls ihr auslösendes Moment in der Veräußerung selbst haben (BFH 12.3.14, I R 45/13, BStBl II 14, S. 719).