· Fachbeitrag · Bundesfinanzhof entscheidet
Steuerberatungskosten mindern den Veräußerungsgewinn gem. § 17 EStG nicht
von Rechtsassessor Dr. Matthias Gehm, Limburgerhof
Der BFH hat entschieden, dass Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung einer Steuererklärung bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns anfallen, keine Veräußerungskosten i. S. v. § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG sind. |
Sachverhalt
Die Klägerin veräußerte im Streitjahr 21 im Privatvermögen gehaltene Anteile (Beteiligungsquote 5,93 %) an einer AG. Die ihr im Zusammenhang mit der Ermittlung des diesbezüglichen Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG entstandenen Steuerberatungskosten machte sie als Veräußerungskosten nach § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG geltend.
Entscheidung
Veräußerungskosten nach § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG sind solche, die durch die Veräußerung veranlasst sind. Sie müssen bei wertender Betrachtung der Gesamtumstände des Einzelfalls ihr auslösendes Moment in der Veräußerung selbst haben (BFH 12.3.14, I R 45/13, BStBl II 14, S. 719).
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