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  • · Fachbeitrag · Betriebsaufgabe einer gewerblich geprägten Personengesellschaft

    Was passiert mit der Darlehensforderung im Sonderbetriebsvermögen bei Aufgabe?

    Der Umstand, dass eine KG gewerblich geprägt ist, steht der Teilwertabschreibung einer wertlosen Darlehensforderung des Gesellschafters gegen die KG vor deren Vollbeendigung nicht entgegen, wenn wegen einer Betriebsaufgabe der KG die Grundsätze korrespondierender Bilanzierung nicht mehr eingreifen.

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtige, eine GmbH & Co. KG, hielt als alleinige Kommanditistin 100 % der Anteile an der im Jahr 2011 gegründeten L-GmbH & Co KG. Streitig war, ob die L-KG zum 31.8.2012 ihren Betrieb aufgegeben hat und ob in diesem Fall eine Teilwertabschreibung auf eine im Sonderbetriebsvermögen gehaltene Darlehensforderung der Steuerpflichtigen gegenüber der L-KG vorzunehmen wäre.

     

    Entscheidung

    Der BFH kam ‒ wie zuvor bereits das FG ‒ zu dem Ergebnis, dass zum 31.8.2012 der Betrieb der L-KG aufgegeben worden war. Er hob jedoch das Urteil des FG auf, da es rechtsfehlerhaft zu dem Ergebnis gelangt war, dass der Steuerpflichtigen in den Streitjahren kein Verlust aus einer Teilwertabschreibung der bis zur Betriebsaufgabe der L-KG im Sonderbetriebsvermögen der Steuerpflichtigen gehaltenen Darlehensforderung gegenüber der L-KG entstanden sei.