· Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung
Steuern sparen bei Kindern durch auswärtige Berufsausbildung
von Dipl.-Finw. Marvin Gummels, Hage
Haben Kinder die Wahl für einen Ausbildungsberuf oder ein Studium getroffen, dann müssen sie oft auswärts untergebracht werden. Das erfolgt in der Regel am Ausbildungs- oder Studienort. Kosten in häufig nicht unerheblichem Rahmen fallen dann an – aber immerhin können die Eltern mit einem pauschalen Abzugsbetrag Steuern sparen. |
Von diesem Abzugsbetrag profitieren die Eltern
Befindet sich ein volljähriges Kind in einer Berufsausbildung und wird es auswärtig untergebracht, dann ist gemäß § 33a Abs. 2 EStG ein Freibetrag von jährlich 1.200 EUR bei den Eltern als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Unerheblich ist dabei, ob den Eltern aufgrund der auswärtigen Unterbringung überhaupt ein Mehraufwand entstanden ist. Denn auch, wenn das Kind selbst die Kosten der auswärtigen Unterbringung trägt, können die Eltern den Freibetrag absetzen. Dieser Abzug ist nämlich nur an drei Voraussetzungen gebunden:
- 1. Ein volljähriges Kind mit Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag,
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