· Fachbeitrag · § 9 EStG
Fahrten eines Berufskraftfahrer zum Betriebssitz des Arbeitgebers
Hält sich ein Berufskraftfahrer nur am Wochenanfang bzw. am Wochenende für insgesamt ca. vier Stunden pro Woche am Betriebssitz des Arbeitgebers auf und muss er nach seinem Arbeitsvertrag seine Tätigkeit als Kraftfahrer für den Arbeitgeber in ganz Deutschland auf einem ihm persönlich vom Arbeitgeber zugeordneten Fahrzeug leisten, so stellt der Betriebssitz des Arbeitgebers keine erste Tätigkeitsstätte für den Berufskraftfahrer dar. |
Sachverhalt
Streitig war, ob Fahrten des Steuerpflichtigen von seinem Wohnort zum Betriebssitz seines Arbeitgebers nach Reisekostenrecht oder (nur) im Wege der sog. Entfernungspauschale zu berücksichtigen sind.
Aufwendungen für beruflich veranlasste Fahrten, die nicht Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder einem Sammelpunkt i. S. d. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG sowie keine Familienheimfahrten sind, sind als Werbungskosten mit den tatsächlichen Aufwendungen, alternativ mit einem Betrag von 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer (sog. Reisekostengrundsätze) berücksichtigungsfähig.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig