· Fachbeitrag · § 6b EStG
Rücklage nach § 6b EStG und Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs
Hat ein bilanzierender Steuerpflichtiger zu Unrecht eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG gebildet, begründet dies einen Bilanzierungsfehler, der nach den Regeln des formellen Bilanzenzusammenhangs zu korrigieren ist. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige, eine GmbH, veräußerte im Jahr 2002 ihren gesamten Immobilienbestand. Den dabei realisierten Gewinn stellte sie in eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG ein und wurde entsprechend zur Körperschaftsteuer veranlagt. Der zunächst bestehende Vorbehalt der Nachprüfung wurde später aufgehoben.
Bei der Veranlagung des Streitjahres 2003 vertrat das FA die Auffassung, die Rücklage hätte seinerzeit nicht gebildet werden dürfen. Sie sei nunmehr nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs aufzulösen. Danach ist ein Bilanzierungsfehler grundsätzlich in der ersten Schlussbilanz richtigzustellen, in der dies verfahrensrechtlich möglich ist. Das FA nahm die Korrektur vor, da die Veranlagung zur Körperschaftsteuer 2003 noch nicht bestandskräftig war.
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