Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · § 35a EStG

    Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen auch für notwendige statische Berechnungen

    | Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 Satz 1 EStG) umfasst auch Aufwendungen für statische Berechnungen, die zur Durchführung der Handwerkerleistungen erforderlich sind. |

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall wurden schadhafte Holzstützen eines Eigenheims durch Stahlstützen ersetzt. Hierzu beauftragten die Steuerpflichtigen einen Handwerker, der jedoch zuvor eine statische Berechnung für erforderlich hielt. Die hierdurch verursachten Kosten machten die Steuerpflichtigen im Rahmen der Steuerermäßigung nach § 35a EStG geltend. Dagegen sah das FA hierin eine nicht begünstigte Gutachterleistung und lehnte die insoweit begehrte Steuerermäßigung ab.

     

    Entscheidung

    Das FG sah das anders und gab der Klage statt. Zwar umfasst die Vorschrift des § 35a Abs. 3 EStG keine gutachterlichen Tätigkeiten wie z. B. die Wertermittlung eines Grundstücks und das Erstellen eines Energieausweises. Im Streitfall bestand aber eine enge sachliche Verzahnung zwischen den statischen Berechnungen und den sodann erbrachten Handwerkerleistungen. Die statische Berechnung diente der ordnungsgemäßen und sicheren Durchführung des Austausches von tragenden Stützelementen für das Dach des Wohnhauses.

     

    Die Berechnungsleistung war auch in einem Haushalt erbracht worden, was sich nach Auffassung des FG aus der Besprechung vor Ort und Inaugenscheinnahme des Hauses ergab. Eine Aufspaltung nach dem Leistungsort der Berechnung hielt das FG für „gekünstelt=“ und insoweit in Widerspruch zum Gesetzeszweck stehend. Entscheidend war, dass die Leistung der Wohnung der Steuerpflichtigen zugutegekommen ist.

     

    Fundstelle

    Quelle: ID 46222783

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents