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  • · Fachbeitrag · § 3 EStG

    Werterhöhung einer Pensionszusage aufgrund einer Scheidungsfolgenvereinbarung auch ohne Liquiditätszufluss

    Das FG Münster hat aktuell entschieden, dass die Erhöhung des Teilwerts einer Pensionszusage nach einer Scheidung als steuerpflichtige Leistung i. S. v. § 3 Nr. 55a Satz 2 EStG zu behandeln ist.

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob die Erhöhung der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen, die für die Steuerpflichtige wegen einer Scheidungsfolgenvereinbarung bei einer KG gebildet wurde, zu korrespondierenden steuerpflichtigen Erträgen führt.

     

    Im Streitfall hatte die Steuerpflichtige 2016 als ausgleichsberechtigte Person durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung Anrechte aus der dem Ehemann als Mitunternehmer der KG gewährten Pensionszusage erhalten. Diese interne Teilung war zutreffend als steuerfrei behandelt worden. Wie aus dem Wortlaut des § 3 Nr. 55a Satz 1 EStG klar ersichtlich ist, erfasst diese Steuerbefreiung jedoch nur den Übertragungsakt durch die interne Teilung als solchen.