Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · § 21 EStG

    Vermächtnisnießbraucher nicht abschreibungsberechtigt

    | Werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aufgrund eines unentgeltlich im Wege des Vermächtnisses erworbenen Nießbrauchsrechts erzielt, fehlt es an der Berechtigung für die AfA, sofern der entsprechende Aufwand nicht vom Nießbrauchsberechtigten, sondern vom Erblasser getragen wurde. |

     

    Hintergrund

    Grundsätzlich ist derjenige befugt, AfA (nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 i. V. m. § 7 Abs. 4 EStG) geltend zu machen, der den Tatbestand der Vermietung nach § 21 Abs. 1 EStG erfüllt und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das Wirtschaftsgut getragen hat. Die Befugnis setzt nicht zwingend voraus, dass er bürgerlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer ist.

     

    Wer hingegen ein Objekt aufgrund eines ihm unentgeltlich zugewendeten Nießbrauchrechts nutzt, kann keine AfA oder erhöhte Absetzungen in Anspruch nehmen, wenn nicht er, sondern der Eigentümer die Anschaffungs- oder Herstellungskosten getragen hat. Diese stellen für den aufgrund des unentgeltlich zugewendeten Rechts nutzenden Nießbraucher nicht abziehbaren Drittaufwand dar.

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents