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  • · Nachricht · § 32b EStG

    Krankentagegeld aus Schweizer Kollektivversicherung unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt

    | Krankentagegelder einer Schweizer Kollektiv-Krankentagegeldversicherung sind steuerfrei und sind auch nicht für Zwecke des Progressionsvorbehalts einzubeziehen. |

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Inland waren in den Streitjahren jeweils verheiratet und bei einem Schweizer Arbeitgeber beschäftigt. Sie unterlagen als Grenzgänger im Inland der Besteuerung. Die Arbeitgeber hatten eine Kollektiv-Krankentagegeldversicherung zugunsten der Mitarbeiter abgeschlossen. Die Steuerpflichtigen wurden jeweils krankheitsbe-dingt arbeitsunfähig. Ihre Arbeitgeber zahlten jeweils „Krankentaggeld“ aus und „verrechneten“ dieses mit den von der Versicherung an sie ausgezahlten Krankentagegeldern. Das FA unterwarf das Krankentagegeld dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG.

     

    Entscheidung

    Nach erfolglosem Einspruchsverfahren gab das FG beiden Klagen statt. Es entschied, dass die als Leistungen aus einer Krankenversicherung steuerfreien Zahlungen aufgrund Kollektiv- oder Einzel-Krankentagegeldversicherungen als Leistungen privater Krankenversicherungen den Steuersatz nicht erhöhen. Die von den Arbeitgebern der Steuerpflichtigen ausgezahlten Leistungen seien auch kein Arbeitslohn, da es sich um „teilweise vorweggenommene Leistungen aus der Kollektiv-Krankentagegeldversicherung“ handele. Hierfür spreche, dass die Beträge nicht in die Berechnung der Beiträge zur Alters- und Hinterlassenen-Versicherung einbezogen wurden.

     

    Hinsichtlich der im Streitfall verneinten Anwendung von § 32b EStG verwies das FG auf den Wortlaut der Vorschrift, wonach nur dem deutschen Krankengeld vergleichbare Leistungen Schweizer Rechtsträger dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Krankentagegeld gehört jedoch nicht zum gesetzlichen Leistungsumfang Schweizer Krankenkassen. Handelt es sich um Leistungen privater Versicherungen, sind sie nicht mit Leistungen inländischer öffentlicher Kassen vergleichbar.

     

    Fundstelle

    Quelle: ID 46262386

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