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  • Steuern kompakt

    § 4f EStG - Fahrtkosten dienen nicht der Kinderbetreuung

     

    Fahren Eltern ihre Kinder zur Betreuung zu den Großeltern, können die Fahrtkosten nicht steuerlich geltend gemacht werden. Abziehbar sind nur solche Kinderbetreuungskosten, die für Dienstleistungen Dritter erbracht werden. Aufwendungen, die Eltern nicht an die Betreuungsperson leisten, sind selbst dann nicht abziehbar, wenn die Kosten für die Obhut der Kinder anfallen. Dieses Urteil zum ehemaligen § 33c EStG ist auch auf den neuen § 4f EStG anwendbar (FG Niedersachsen 2.6.06, 11 K 11673/03).  

     

    § 6 EStG - Umbau kann zu Herstellungskosten führen

     

    Eine wesentliche Verbesserung nach § 255 Abs. 2 HGB liegt vor, wenn sich der Gebrauchswert des Wirtschaftsguts über die zeitgemäße Erneuerung hinaus im Ganzen deutlich erhöht. Das ist der Fall, wenn durch die Veränderungen ein höheres Nutzungspotenzial geschaffen wird und für das Wirtschaftsgut andere Gebrauchs- oder Verwendungsmöglichkeiten geschaffen werden. Dies führt dann zu Herstellungskosten, etwa beim Umbau einer Mühle in ein Wohnhaus oder eines Lagerhauses in ein Verwaltungsgebäude. Zu aktivieren sind dann auch die Abbruchkosten des bisherigen Gebäudes (BFH 25.1.06, I R 58/04, DStR 06, 1545).  

     

    § 7 EStG - Degressive Gebäude-AfA bei Gesellschaften

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