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  • Steuern kompakt

    § 10 EStG - Umgang mit erstatteter Kirchensteuer

     

    Bringt die erstattete Kirchensteuer - etwa wegen eines Antrags auf Kappung oder verminderter Einkommensteuer - einen Überhang, weil er über dem im gleichen Jahr gezahlten Betrag liegt, ist dieser über § 175 AO ins damalige Zahlungsjahr zurückzutragen (Hessisches FG 16.6.11, 11 K 1985/10).  

    Abruf-Nr. 113545

     

    Praxishinweis: Ab 2012 ändert sich dies über das Steuervereinfachungsgesetz, indem der Überhang im Jahr der Erstattung dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzugerechnet wird.  

     

    § 33a EStG - Unterhalt an Schwiegereltern ist abziehbar

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