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  • OFD Hannover - Verbilligte Überlassung von Fahrausweisen in Nahverkehrsbetrieben

    Zum 1.1.2004 ist die Steuerfreiheit für Fahrtkostenzuschüsse und Job-Tickets nach § 3 Nr. 34 EStG entfallen. Diese Vorteile sind damit in der Regel steuerpflichtig, können jedoch nach § 40 Abs. 2 S. 2 EStG mit 15 v.H. pauschal versteuert werden. Eine Steuerbefreiung gilt nur noch in folgenden Fällen:  

     

    • Überlässt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Job-Tickets für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln unentgeltlich oder verbilligt, so kommt die Freigrenze von monatlich 44 EUR nach § 8 Abs. 2 S. 9 EStG in Betracht.

     

    • Überlässt der Arbeitgeber als Verkehrsträger seinen Mitarbeitern Job-Tickets, die zur Nutzung der öffentlichen Ver-kehrsmittel berechtigen, so bleibt der Vorteil im Rahmen des so genannten Rabattfreibetrags von 1.080 EUR im Jahr steuerfrei.

     

    Ob der Mitarbeiter tatsächlich die öffentlichen Verkehrsmittel nutzt oder aber z. B. mit dem Auto zur Arbeit fährt, ist unerheblich. Für die Annahme eines geldwerten Vorteils reicht allein die Möglichkeit der Nutzung aus.  

     

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