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  • · Fachbeitrag · Besteuerung von Darlehen

    Darlehensverhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

    von Dipl.-Finw. (FH) Marvin Gummels, Hage

    Stetig steigende Zinsen haben viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer in finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Deshalb werden in der Praxis immer öfter Darlehen zwischen beiden vereinbart. Entweder gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Darlehen ‒ oder umgekehrt. Doch wie erfolgt die Besteuerung solcher Darlehen und was gilt es mit Blick auf den Arbeitslohn zu beachten? Im Rahmen von Lohnsteueraußenprüfungen stellen Darlehensgewährungen nämlich immer wieder ein Prüffeld dar. AStW klärt auf und erläutert die Besteuerung.

     

    Die beiden Formen der Darlehensgewährung

    Grundsätzlich ist zwischen zwei verschiedenen Darlehensvarianten zu unterscheiden. Beide sind für den Lohnsteueraußenprüfer interessant, da sich auch ein steuerpflichtiger Lohnbestandteil ergeben kann.

     

    • 1. Der Arbeitnehmer gewährt dem Arbeitgeber ein Darlehen:
               

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