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  • Grundfreibetrag - Auswirkung des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums

    Das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz zum Abbau der kalten Progression sieht neben einer leichten Minderung des progressiven Einkommensteuertarifs die Anhebung des Grundfreibetrags in zwei Schritten zum 1. Januar 2013 und 2014 auf 8.130 bzw. 8.354 EUR vor, in beiden Jahren insgesamt plus 350 EUR. Diese Maßnahme ist unter Beachtung des Achten Existenzminimumberichts (BT-Drucks. 17/5550) notwendig, weil es zu einer verfassungsrechtlich gebotenen Erhöhung des Grundfreibetrags kommt.  

     

    Die Berechnungsmethode zur Ermittlung des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums orientiert sich an den sozialhilferechtlichen Regelsätzen, basierend auf bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen (§ 27a Abs. 3 SGB XII). Aus der Regelbedarfsstufe 1 für Alleinstehende wird die Regelbedarfsstufe 2 für Paare mit einem Anteilssatz von 90 % genommen. Der Regelsatz in 2011 betrug 364 EUR/Monat für Alleinstehende und 656 EUR/Monat für Ehepaare. Die Fortschreibung auf 2012 brachte 374 EUR/Monat. Demzufolge liegt 2012 ein Regelbedarfsniveau bei Alleinstehenden von 4.488 EUR (374 EUR/Monat) und bei Ehepaaren von 8.064 Euro (672 EUR/Monat) vor - mehr als der aktuelle Grundfreibetrag von 8.004 EUR.  

     

    Die Rechnung geht für Alleinstehende von einer Wohnfläche von 30 m² und für Ehepaare ohne Kinder von 60 m² aus. Für 2012 ergeben sich Bruttokaltmieten von 2.724 EUR (227 im Monat) für Alleinstehende und 4.344 EUR (362 im Monat) für Ehepaare. Im Rahmen des steuerlichen Existenzminimums werden neben dem sozialhilferechtlichen Sachbedarf auch Aufwendungen des Steuerpflichtigen zum Erwerb eines Kranken- und Pflegeversicherungsschutzes auf einem sozialhilferechtlichen Absicherungsniveau für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen berücksichtigt - sowohl von gesetzlich als auch privat Versicherten, abgestellt auf einen entsprechenden Versicherungsschutz auf sozialhilfegleichem Absicherungsniveau.  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 392 | ID 154958

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