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  • Gesetzesänderungen - Geplante Regeln für Lebensversicherungen im BewG und EStG

    Sowohl bei der Schenkungsteuer als auch bei der Einkommensteuer wird es künftig zu veränderten Spielregeln für Versicherungspolicen kommen. Hierbei sind fünf wichtige Aspekte zu beachten:  

     

    • Die Forderung des BVerfG zu marktkonformer Bewertung aller Vermögensarten wird dazu führen, dass die Regelung des § 12 Abs. 4 BewG geändert wird. Verschenkte Policen dürfen dann voraussichtlich nicht mehr wahlweise mit zwei Dritteln der bis dahin eingezahlten Prämien angesetzt werden. Da der aktuelle Rückkaufswert eher dem Marktpreis entspricht, wird diese Alternative als einzige Möglichkeit bestehen bleiben. Die Abschaffung der Prämienregelung war ohnehin bereits in mehreren Gesetzentwürfen enthalten. Eine unentgeltliche Übertragung sollte daher vorgezogen und noch im laufenden Jahr vollzogen werden.

     

    • Die Kapitaleinnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG sollen anders berechnet werden, wenn die Police entgeltlich erworben wurde. Als Anschaffungskosten ist dann nicht mehr die Summe der zuvor geleisteten Prämien vorgesehen, sondern der Kaufpreis plus anschließend gezahlter Beiträge. Das verringert die Kapitaleinnahmen.

     

    • Ab 2009 wird der Verkauf von nach 2004 abgeschlossenen Policen an Dritte erstmals steuerpflichtig. Danach spielt es keine Rolle mehr, ob der Vertrag gekündigt, fällig oder veräußert wird. Allerdings entfällt beim Verkauf der gebrauchten Police die Möglichkeit der hälftigen Einnahmeerfassung. Hier ist die Kündigung aus Steuersicht der bessere Weg.

     

    • Im Rahmen der Abgeltungsteuer sollen Kapitallebensversicherungen als einziges Produkt weiterhin zu 50 v.H. besteuert werden, wenn sie mindestens 12 Jahre laufen und erst ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Allerdings unterliegen die Kapitaleinnahmen über die Veranlagung der individuellen Progression. Ohne diese Voraussetzung unterliegen die Policen bei Fälligkeit oder vorheriger Kündigung dem Pauschalsatz mit 25 v.H.
    Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 301 | ID 113241

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